- TQ-Modul 1: Güterbewegung und Arbeitsschutz
- TQ-Modul 2: Wareneingang
- TQ-Modul 3: Lagerhaltung und Warenpflege
- TQ-Modul 4: Kommissionierung und Verpackung
- TQ-Modul 5: Güterverladung und Versand
- TQ-Modul 1: Informationsverarbeitung
- TQ-Modul 2: Rechnungswesen
- TQ-Modul 3: Büroorganisation
- TQ-Modul 4: Auftragsbearbeitung
- TQ-Modul 5: Beschaffung
- TQ-Modul 6: Personalwirtschaft
- TQ-Modul 1: Güterbewegung und Arbeitsschutz
- TQ-Modul 2: Wareneingang
- TQ-Modul 3: Lagerhaltung und Warenpflege
- TQ-Modul 4: Kommissionierung und Verpackung
- TQ-Modul 5: Güterverladung und Versand
- TQ-Modul 1: Informationsverarbeitung
- TQ-Modul 2: Rechnungswesen
- TQ-Modul 3: Büroorganisation
- TQ-Modul 4: Auftragsbearbeitung
- TQ-Modul 5: Beschaffung
- TQ-Modul 6: Personalwirtschaft
Wie werden die Teilqualifizierungen durchgeführt?
- ausführliches Beratungsgespräch und Eignungsfeststellung zur Klärung aller Fragen
- Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend
- Auswahl der Module je nach Vorkenntnissen und Ziel
- theoretische Inhalte basieren auf den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes
- Betriebliche Qualifizierung im Rahmen eines Praktiums
- Prüfung (Kompetenzfeststellung) der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen am Ende des jeweiligen TQ-Moduls
- bundesweit anerkanntes Zertifikat für jedes erfolgreich abgeschlossene TQ-Modul
Methode Blended Learning:
- live via Internet: Wechsel zwischen selbständigem Lernen und Arbeiten im virtuellen Klassenzimmer (VC)
- Unterstützung vor Ort durch einen Lernprozessbegleiter
- Die Kommunikation geschieht über Headset und Kommunikationsfunktionen des VC (Chat-Funktion, Kurzsymbole, Abfrage-Tools)
Aktuelles
„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“ am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung für Unternehmen
„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“
am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
In unserer Online-Informationsveranstaltung möchten wir interessierte Unternehmen über Qualifizierungsangebote und Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte informieren und laden hierzu herzlich ein. Anmeldungen nimmt Elke Finke per Mail gern entgegen. Die Zugangsdaten zum Online-Meeting werden nach der Anmeldung versandt.
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung seit 1. April 2024 in Kraft
Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung, eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetz, ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Im Zuge des Gesetzes können Unternehmen Zuschüsse für die Weiterbildung Beschäftigter erhalten. Zudem sind während der Weiterbildungszeit Zuschüsse für das Arbeitsentgelt der betroffenen Beschäftigten in Höhe von bis zu 75% möglich. Neu ist auch das an das Kurzarbeitergeld angelehnte ‚Qualifizierungsgeld‘. Es wird von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Weitere Infos als PDF herunterladen.
Interessiert?
Mein Name ist Elke Finke.
Ich bin Ansprechpartnerin unserer Unternehmenskunden und beantworte gerne Ihre Fragen zum Angebot von BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW.
Sie können mich telefonisch unter 05251 14287 291 erreichen oder mir eine Nachricht hinterlassen, gerne auch per E-Mail.
Ich rufe Sie bald möglichst zurück.