Was sind Teilqualifizierungen?

Teilqualifizierungen (TQ) basieren auf anerkannten Ausbildungsberufen. Jeder Ausbildungsberuf wird in 5-8 Module zergliedert, die jeweils 2-6 Monate dauern. Inhaltlich bilden die Module den jeweiligen Beruf ab. Neben der Theorie und Fachpraxis ist eine betriebliche Qualifizierungsphase verpflichtend.

Am Ende eines jeden Moduls erfolgt eine theoretische und praktische Kompetenzfeststellung. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat. Werden alle Kompetenzfeststellungen eines Ausbildungsberufs bestanden, ist eine Externenprüfung vor der zuständigen Kammer möglich.

Unsere Angebote

Eine TQ besser!

Das Gütesiegel „Eine TQ besser!“ garantiert eine bundeseinheitliche Durchführung nach einem gemeinsamen Konzept und festgelegten Standards. Die Validierung erfolgt durch den Zusammenschluss deutscher Arbeitgeberverbände und verbandsnaher Bildungsträger in der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG.

Das Gütesiegel garantiert die hohe Maßnahmenqualität und hilft sowohl den Absolvent*innen einer TQ als auch (potentiellen) Arbeitgeber*innen.

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Eine TQ intensiver!

Eine Teilqualifizierung plus Förderunterricht mit individuellen Schwerpunkten für Menschen mit Bedarf an zusätzlicher Lern- und Integrationsunterstützung:
  • Fachbegriffe und berufsbezogene Arbeitsanweisungen lernen und verstehen
  • Lerntechniken kennenlernen und anwenden
  • ergänzender Unterricht zur individuellen Kompetenzförderung
  • Unterrichtsstoff zur Wissensfestigung wiederholend üben
  • Bewerbungsunterstützung und Berufswegplanung

Eine TQ im Blended Learning-Format!

Für Menschen mit Interesse an digitalen, flexiblen Lernformaten:
  • abwechslungsreiches Lernsetting unter Anleitung von Online-Dozent*innen
  • betriebsnahe Qualifikation durch enge Verschränkung von Theorie und Praxis
  • bundesweiter Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer
  • persönliche Lernprozessbegleitung am Lernort
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Teil- und Anpassungsqualifizierungen gefördert werden. Neben Zuschüssen zu den Lehrgangskosten können auch Zuschüsse zum Entgelt beantragt werden, dies ist auch während Kurzarbeitsphasen möglich.

Aktuelles

„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“ am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr

Online-Informationsveranstaltung für Unternehmen

„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“

am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr

In unserer Online-Informationsveranstaltung möchten wir interessierte Unternehmen über Qualifizierungsangebote und Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte informieren und laden hierzu herzlich ein. Anmeldungen nimmt Elke Finke per Mail gern entgegen. Die Zugangsdaten zum Online-Meeting werden nach der Anmeldung versandt.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung seit 1. April 2024 in Kraft

Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung, eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetz, ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.

Im Zuge des Gesetzes können Unternehmen Zuschüsse für die Weiterbildung Beschäftigter erhalten. Zudem sind während der Weiterbildungszeit Zuschüsse für das Arbeitsentgelt der betroffenen Beschäftigten in Höhe von bis zu 75% möglich. Neu ist auch das an das Kurzarbeitergeld angelehnte ‚Qualifizierungsgeld‘. Es wird von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Weitere Infos als PDF herunterladen.

Foto von Frau Elke Finke

Interessiert?

Mein Name ist Elke Finke.

Ich bin Ansprech­partnerin unse­rer Unter­nehmens­kun­den und be­antworte gerne Ihre Fragen zum Angebot von BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW.

Sie können mich telefonisch unter 05251 14287 291 er­rei­chen oder mir eine Nach­richt hinter­lassen, gerne auch per E-Mail.

Ich rufe Sie bald­ möglichst zurück.